Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der K&G Montageservice-Gerüst, Inhaber Ivan Kolomiez, Heinrich-Wieschhoff-Straße 3, 59199 Bönen, gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, anderen juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: „Kunde“), die im Zusammenhang mit der Vermittlung, dem Verkauf, der Lieferung oder der Montage von Photovoltaikanlagen oder deren Bestandteilen stehen.
2. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen haben.

§ 2 Leistungsinhalt und Leistungszeitpunkt

1. Der Leistungsinhalt bestimmt sich vorrangig aus den mit den Kunden geschlossenen Verträgen.
2. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3. Ein von uns genannter voraussichtlicher Zeitpunkt unserer Lieferung oder Leistung ist unverbindlich, es sei denn, er ist ausdrücklich verbindlicher Vertragsbestandteil geworden. Wir behalten uns vor, unverbindliche Termine bei Vorliegen sachlicher Gründe einseitig abzuändern, ohne dass dem Kunden dadurch irgendwelche Rechte erwachsen. 4. Soweit wir einen verbindlich vereinbarten Zeitpunkt nicht einhalten und die Geltendmachung von Rechten des Kunden eine angemessene Nachfrist voraussetzt, so beträgt die Nachfrist mindestens zwei Wochen. Die Voraussetzungen des Verzugs werden durch diese Regelung nicht berührt.
5. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
6. Zeichnerische oder sonstige grafische Darstellungen verstehen sich als Näherungsdarstellungen. Sie sind unverbindlich.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag

1. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung die Photovoltaikanlage oder einzelne Bestandteile hiervon nicht erhalten. Wir werden den Kunden über eine etwaige ausgebliebene oder fehlerhafte Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
2. Wir sind ferner aus wichtigem Grund zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde gegenüber uns falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen gemacht hat. Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn unser Entgeltanspruch gegen den Kunden gefährdet ist, weil vor einer Lieferung oder Leistung eine Zwangsvollstreckung gegen den Kunden fruchtlos durchgeführt wurde, der Kunde die Versicherung an Eides statt über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt wurde.

§ 4 Einsatz von Erfüllungsgehilfen und Vertretern

Wir sind berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen zu beauftragen, ohne dass dies der Zustimmung des Kunden bedarf.

§ 5 Finanzierung, rechtliche und steuerliche Fragen, Miet- bzw. Pachtvertrag

1. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, · rechtzeitig abzuklären, ob und wie er die durch uns zu erbringenden Leistungen finanziert oder ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann. Auch wenn wir Unterlagen für eine etwaige Finanzierung oder Förderung zur Verfügung stellen oder uns an Finanzierungs- oder Fördergesprächen des Kunden beteiligen, verbleiben das Ergebnis der Finanzierung- oder Förderungsverhandlungen, eine zustande gekommene Finanzierung oder Förderung des Kunden und ihre Bedingungen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
2. Weiter obliegt es allein dem Kunden, alle rechtlichen und steuerlichen Fragen abzuklären, die mit dem Bau, der Inbetriebnahme und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zusammenhängen. Dazu gehören bei Photovoltaikanlagen insbesondere auch alle Rechte und Pflichten des Kunden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, alle Erfordernisse von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Zustimmungen oder Genehmigungen für die Aufstellung und den Betrieb der Anlage. Soweit Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sind, obliegt es allein dem Kunden, diese rechtzeitig einzuholen.
3. Nutzt der Kunde ein fremdes Gebäude oder Grundstück für die Photovoltaikanlage, gehören auch alle miet- bzw. pachtrechtlichen Fragen und Verhandlungen zum Verantwortungskreis des Kunden; das gilt auch bei Flächen, die von uns vermittelt werden.
4. Der Kunde hat auch selbst zu überprüfen, ob ein von ihm für die Installation der Photovoltaikanlage vorgesehene Dach- oder Bodenfläche einen geeigneten Untergrund für die Photovoltaikanlage bildet. Diese Pflichten treffen den Kunden auch bei Flächen, die von uns vermittelt wurden. Bei Gebäude-Photovoltaikanlagen hat der Kunde insbesondere auch zu prüfen, ob das Gebäude statisch geeignet ist, die Photovoltaikanlage zu tragen. Dem Käufer obliegt die Prüfung, dass in allen von der Montage betroffenen Gebäudeteilen keine asbesthaltigen Stoffe enthalten sind, welche die vorgesehenen Montagearbeiten erschweren oder ausschließen.
5. Wir erteilen keine Rechts- und Steuerberatung.

§ 6 Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln

1. Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln ergeben sich aus dem Gesetz, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Ein Mangel des Kaufgegenstands liegt nicht schon allein deswegen vor, weil die tatsächliche Leistung oder der tatsächliche Ertrag der Photovoltaikanlage oder einzelner Solarmodule die Werte einer von uns oder einem Dritten erstellten Prognose unterschreitet. Jedwede Prognose stellt eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten dar; der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die tatsächlich erzielten Ergebnisse von der Prognose abweichen können. Wir übernehmen für etwaige Prognosen aus keinem Rechts- oder tatsächlichen Grund eine Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Rendite- oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
3. Die Parteien sind sich einig, dass es insbesondere keinen Mangel darstellt, wenn der Kunde trotz vorherigen Hinweises oder trotz Kennenmüssen die Module der Photovoltaikanlage in einem beschatteten Bereich montiert oder montieren lässt. Dem Kunden ist bekannt, dass auch nur zweitweiser Schatteneinfall auf die Module den Ertrag der Photovoltaikanlage oder einzelner Solarmodule negativ beeinflussen kann. Besteht der Kunde trotz Hinweis oder Kennenmüssen auf die Montage im Schattenbereich, so gehen die Parteien davon aus, dass der Kunde mit einem etwaigen damit einhergehenden Minderertrag einverstanden ist.
4. Offensichtliche Mängel des Kaufgegenstands müssen uns innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels angezeigt werden. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands übernommen haben. Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so gelten an Stelle dieses Absatzes alleine die Regelungen des § 377 HGB.
5. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

§ 8 Schadenersatz

1. Unsere vertragliche und deliktische Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei einer Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Insoweit haften wir auch für fahrlässig verursachte Schäden (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen).
2. Die vorstehende Ziffer 1. bezieht sich auch auf Schäden durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Unberührt von den Regelungen dieses Paragrafen bleibt unsere Haftung aus der Abgabe von Garantien und rechtsverbindlichen Zusicherungen sowie aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
4. Schadenersatzansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
5. Schadenersatzansprüche eines Kunden, der Verbraucher ist, verjähren innerhalb von zwei Jahren.
6. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen), für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für bauwerksbezogene Leistungen.

§ 9 Garantien

Garantien müssen ausdrücklich vereinbart worden sein. Die konkludente Vereinbarung von Garantien wird ausgeschlossen. 

§ 10 Form von Erklärungen

1. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden gegenüber uns haben mindestens in Textform zu erfolgen.
2. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der nachträglichen Bestätigung in Textform.

§ 11 Zahlungsmodalitäten

1. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
2. Der Abzug von Skonto ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.
3. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

1. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten für den Eigentumsvorbehalt die Regelungen dieses Paragrafen.
2. Wir behalten uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
3. Über Zwangsvollstreckungen Dritter in den Kaufgegenstand hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die am Kaufgegenstand bestehenden Rechte hinzuweisen.

§ 13 Eigentumsvorbehalt gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind

1. Ist der Kunde kein Verbraucher, sondern Unternehmer, eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten die Regelungen dieses Paragrafen.
2. Wir behalten uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn der Kaufgegenstand bereits bezahlt wurde.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand, solange dieser noch in unserem Eigentum ist, pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4. Über Zwangsvollstreckungen Dritter in den Kaufgegenstand hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die am Kaufgegenstand bestehenden Rechte hinzuweisen.
5. Wird der noch in unserem Eigentum stehende Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 14 Produktinstruktionen

Der Kunde ist verpflichtet, die von uns übergebenen Produktinstruktionen sorgfältig zu beachten und an etwaige Nutzer unter besonderem Hinweis weiterzuleiten.

§ 15 Abwehrklausel

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

§ 16 Geltendes Recht und Gerichtsstand

1. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist insgesamt ausgeschlossen.
3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder der Vertrag unvollständig sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in solchen Fällen eine Regelung zu finden, die dem gewünschten Ergebnis am nächsten kommt.